eRezept

DIE ZUKUNFT DES E-REZEPT.

WIE KANN DAS E-REZEPT IN ZUKUNFT EINGELÖST WERDEN?

Bitte beachten Sie, im Moment können noch keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich wie z.B. Einlagen, Maßschuhe, Bandagen, Kompressionsstrümpfe oder Schuhzurichtungen ausgestellt bzw. eingelöst werden.


E-REZEPTE: AKTUELLE SITUATION UND ZUKUNFTSAUSSICHTEN.

Aktuell bieten wir leider noch nicht die Möglichkeit an, E-Rezepte einzulösen, da dies vom Gesetzgeber im Hilfsmittelbereich erst ab 2027 angedacht ist.
Wir arbeiten jedoch bereits jetzt daran, unsere Systeme entsprechend anzupassen, um Ihnen diese Option baldmöglichst anbieten zu können.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass im Moment in der Regel keine E-Rezepte im Hilfsmittelbereich ausgestellt werden. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben oder neue Richtlinien eingeführt werden, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.


DAS E-REZEPT IM FOKUS!

Das E-Rezept, kurz für elektronisches Rezept, revolutioniert die Art und Weise, wie Medikamente verschrieben und eingelöst werden. Anstelle des traditionellen Papierrezepts wird das E-Rezept digital erstellt und direkt an eine gesicherte Datenbank übermittelt. Von dort kann die Apotheke und zukünftig auch wir die Rezeptdaten abrufen. Dieser innovative Ansatz bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, darunter eine verbesserte Effizienz, reduzierte Fehleranfälligkeit und eine vereinfachte Abwicklung für Patienten, Ärzte Apotheker und bald auch für uns als Hilfsmittellieferant.
Durch die Nutzung des E-Rezepts entfällt die Notwendigkeit, Rezepte zu bedrucken, aufzubewahren oder vorzulegen. Stattdessen können Patienten ihre Verschreibungen elektronisch erhalten und einlösen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Rezeptverlust oder -verwechslung.


WIE KANN DAS E-REZEPT EINGELÖST WERDEN?



E-REZEPT MIT DER GESUNDHEITSKARTE

E-REZEPT MIT DER GESUNDHEITSKARTE

Ab dem 01.01.2024 ist gesetzlich Versicherten ermöglicht, ihre Rezepte für Medikamente nur mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen, ohne dass eine spezielle PIN erforderlich ist.


E-REZEPT ÜBER SMARTPHONE-APP

E-REZEPT ÜBER SMARTPHONE-APP

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte, die E-Rezept-App zu nutzen. Eine Option besteht darin, eine spezielle App auf einem NFC-fähigen Smartphone zu verwenden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Variante der App von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu nutzen.


E-REZEPT ALS AUSDRUCK DER ARZT-PRAXIS

E-REZEPT ALS AUSDRUCK DER ARZT-PRAXIS

Wenn jemand kein Smartphone oder keine elektronische Gesundheitskarte mit PIN hat, gibt es dennoch eine Lösung für die Nutzung des E-Rezepts. In diesem Fall erhalten Patienten einen Papierausdruck des E-Rezepts mit QR Code.
Mit diesem QR Code können wir im Zukunft das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.